Als Soldatin in der Bundeswehr

Obwohl seit 2001 alle Verwendungsreihen auch für Frauen offen stehen, ist dem Dienstherrn eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit seinen Soldatinnen zu unterstellen.

Dies äußert sich vor allem, wenn eine Soldatin schwanger wird. Wegen der verbreiteten Unkenntnis schreiben Truppenärzte die Soldatin oft vorsichtshalber krank ("kzH"), um das sich ankündigende "Problem" schnell los zu werden. Dabei wird übersehen, dass eine Schwangerschaft nicht mit einer Krankheit gleich gesetzt werden kann.

Im Jahresbericht 2010 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wird es auf den Punkt gebracht:

„Der Schutz werdender Mütter muss auch im dienstlichen Alltag der Bundeswehr sichergestellt sein. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass schwangere Soldatinnen aus Unsicherheit oder übertriebener Fürsorge von allen Arbeiten ausgeschlossen oder einfach ‚krank zu Hause' geschrieben werden, was jedoch immer wieder geschieht. Hier ist, in Abstimmung mit der Schwangeren und unter Rückgriff auf medizinische Beratung, ‚Augenmaß' gefordert."

Immerhin hat die Bundeswehr dies Ende Oktober 2011 zum Anlass genommen und eine Infokampagne gestartet. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass auch trotz dieser Kampagne, insbesondere Vorgesetzte und Truppenärzte weiterhin nicht wissen, wie Sie mit der Situation umzugehen haben und vor allem, welche Rechtvorschriften anzuwenden sind.

Durch die vorschnelle Krankschreibung wird z.B. die "Verordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen" (MuSchSoldV) ignoriert, auch die Grundsätze der Vereinbarkeit von Familie und Dienst werden durch die bisherige Praxis nicht oder nur zögerlich angewendet. Grundsätzlich nimmt eine Soldatin während der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist am regelmäßigen Dienst teil. Wie bei jedem Grundsatz gibt es aber auch hiervon Ausnahmen und Einschränkungen.

Ihre Möglichkeiten sind also weitaus umfangreicher, als es zunächst scheint. Sprechen Sie uns an!