Wenn der Krieg im Kopf weiter geht: Vertretung bei Wehrdienstbeschädigungen

Ein Kernpunkt unserer Arbeit bildet die Vertretung in Verfahren über die Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungen.

Allen voran geht es hier um die Anerkennung von posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) nach der Rückkehr aus einem Auslandeinsatz. PTBS ist die negative -und von Politik und Medien nur wenig beachtete- Begleiterscheinung der Auslandseinsätze.

Nach Zahlen der Bundeswehr sind 2011 insgesamt 922 Soldaten wegen einer einsatzbedingten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) behandelt worden. Dabei ist jedoch von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Traumatisierte aus falscher Scham keine Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Schließlich will man im Kameradenkreis nicht als „Weichei" gelten.

Eine Wehrdienstbeschädigung wird allgemein als "gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist", definiert.

Erforderlich für die Anerkennung sind dabei immer:

  • Das Vorliegen eines mit dem Wehrdienst zusammenhängenden schädigenden Vorgangs bzw. dienstlichen Einflusses. Bezogen auf PTBS muss nach Ansicht der Gerichte "ein belastendes, außergewöhnliches Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde", festgestellt werden. Dabei muss es sich um ein äußeres Ereignis handeln, das nicht durch die persönliche Disposition des betroffenen Soldaten bestimmt wird und welches nicht durch subjektive Empfindungen aufgeweicht ist.

  • Dieser Vorgang muss zu einer primären Schädigung geführt haben,

  • Die Schädigung muss wiederum die geltend gemachten Folgen verursacht haben. Typische Symptome von PTBS sind unter anderem stetig wiederkehrende Erinnerungen an das belastende Erlebnis (sog. Flashbacks), ein auch im Alltag erhöhter Stresspegel, Depressionen, Schlafstörungen, Angstzustände und die Vermeidung von Orten, die an den Einsatz erinnern.

Die Gerichte fordern weiter eine exakte Diagnose der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, da nur so die ärztlichen Feststellungen nachvollziehbar sind und die Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleistet werden könne. Dies geschieht durch die Einholung von ärztlichen Gutachten.

Dies alles klingt sehr verworren und kompliziert. Lassen Sie sich durch die anstehende "Behörden- und Gutachterschlacht" nicht entmutigen oder verwirrren. Wir begleiten Sie durch das ganze Verfahren und stehen Ihnen zur Seite.